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Mädchen mit Luftballons: Einschulung und Co. - Feiertage als Getrennterziehende meistern

Nach einer Trennung werden die Feiertage meist zwischen den Eltern aufgeteilt. In vielen Trennungsfamilien regelt dann das Umgangsrecht, dass die Kinder die Feiertage und ihren Geburtstag zukünftig im jährlichen Wechsel zwischen den beiden Elternhäusern erleben. Aber was ist mit den Feiertagen, die sich nicht halbieren oder verdoppeln lassen? Einschulung, Firmung, Bar Mizwa, Jugendweihe oder Konfirmation lassen sich nicht einfach im nächsten Jahr im anderen Elternhaus wiederholen. Es sind Festtage, die es im ganzen Leben nur ein einziges Mal gibt und an denen die individuellen Lebensübergänge des Kindes begleitet und gewürdigt werden. Für Trennungsfamilien können sie zur Herausforderung werden und Trennungskinder belasten. Wir geben Anregungen, wie ihr solche Feiertage als Getrennterziehende meistert.

Mach Deinem Kind das Feiern leicht

Lebensübergänge fordern Wagemut und sind nicht nur unbeschwerte Feiertage. Dein Kind feiert mit Stolz und Vorfreude, aber auch mit Verunsicherung die nächste anstehende Veränderung in seinem Leben. Vor allem, wenn es frühere Erfahrungen von Umbrüchen und Abschieden mitbringt. 

An solchen Festtagen wird für alle spürbar, dass sich in der Familie etwas verändert hat. Als Getrennterziehende steht Ihr an diesem Tag vor Publikum quasi auf einer gemeinsamen Bühne und habt Euren öffentlichen Auftritt. Ihr zeigt Euch als Trennungsfamilie mit Euren Brüchen und Verletzungen, während Ihr zugleich die vermeintliche Familienidylle der anderen Eltern erlebt.

Für Kinder liegen nicht selten Sorgen und Schatten auf diesen Feiertagen, die sie fortan im Spannungsfeld zwischen zwei Elternhäusern erleben: „Wird es Streit zwischen den Eltern geben? Zoffen sich die Eltern jetzt wirklich auch noch wegen meinem Fest ums Geld? Und wie kann das gut gehen, wenn einer hier nur ein geduldeter Gast ist?“ Unabhängig davon, ob nun gemeinsam oder getrennt, im Großen oder im kleinen Kreis gefeiert wird, bereite Dein Kind in jedem Fall rechtzeitig darauf vor, dass Feiertage in Eurer Nachtrennungsfamilie anders sein werden als bisher. Die jährlich wiederkehrenden Feste können dabei eine kleine Übung dafür sein, wie Ihr als Getrennterziehende Euer Kind später an den ganz großen Festtagen begleitet.

Gemeinsam oder getrennt feiern?

Die Verlockung, dass ein perfekt inszeniertes Familienfest einen scheinbaren Haltegriff bietet, scheint groß. Nichts aber ist für Dein Kind belastender als ein zum Schein inszenierter Familienfrieden oder angespannt höfliche Begegnungen seiner Gäste. 

Erst kürzlich bestätigte das OLG Zweibrücken, dass das Umgangsrecht nach § 1684 Abs.1 BGB das Recht zur regelmäßigen Teilnahme an besonderen Ereignissen wie der Einschulungsfeier grundsätzlich beinhalte. Voraussetzung ist jedoch, dass sich beide Elternteile spannungsfrei an diesem Tag begegnen können, ohne dass familiäre Belastungen in die Veranstaltung hineingetragen werden. Das Kindeswohl steht im Vordergrund.

Du hast als umgangsberechtigter Elternteil also durchaus das Recht, bei Feiern Deines Kindes in der Öffentlichkeit eines Kindergartens oder einer Schulfeier unabhängig von einer Umgangsregelung einfach dabei zu sein. Falls die Anzahl der Gäste begrenzt ist, haben beide Elternteile des Kindes Priorität. Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung. Ein gemeinsames Fest im Anschluss im privaten Rahmen wird es vielleicht nicht geben können. Aber eine kurze entspannte Feierstunde mit beiden Eltern in der Eisdiele oder ein Umtrunk auf dem Schulhof ist mehr wert als ein spannungsvoller ganztägiger Festakt in der Wohnung des anderen Elternteils. 

Manchmal aber ist selbst das nicht vorstellbar und es ist für alle leichter, wenn es von vorneherein zwei verschiedene kleine Feierlichkeiten an zwei Tagen gibt. Zieht Euch wie am offiziellen Tag der Feier alle schick an und plant auch für den „zweiten Feiertag“ etwas Besonderes. 

In unserer Werkzeugbox haben wir verschiedene Vorschläge für kreative Feiertage in zwei Elternhäusern zusammengestellt.

Egal wie ihr Feiertage als Getrennterziehende gestaltet, denkt immer daran: Das Wohl Eures Kindes sollte im Mittelpunkt dieser Entscheidung stehen. Es geht nicht darum, dass ihr Euch an diesem Tag feiern lasst für Eure elterliche Treue. Dieser Festtag gehört Eurem Kind. Und am wichtigsten für Euer Kind ist eine entspannte Atmosphäre und die Gewissheit, dass Eure Liebe auch an diesen Tagen bedingungslos ist.

Und nun: Lasst es krachen! Im Großen oder im Kleinen. Feiert das Leben! Am besten gleich heute.  

Tipps für das gemeinsame Familienfest

  1. Nehmt Euch ausreichend Zeit für die Vorbereitung. Digitale Tools wie Asana Basic und doodle können Euch helfen bei der gemeinsamen Planung pragmatisch und sachlich vorzugehen.
  2. Holt Euch Unterstützung. Bittet jemanden aus dem alten Freundeskreis, einen Paten oder Verwandten Euch am Festtag selbst zu unterstützen. So könnt ihr den Tag als getrennte Eltern stressfrei erleben.
  3. Besprecht als Eltern vorab die Sitzordnung. Egal, wo jeder dann seinen Platz hat – lasst neben beiden Stühlen von Euch Eltern jeweils einen Stuhl frei mit einer doppelten Tischkarte für Euer Kind. Damit setzt ihr nicht nur ein Zeichen für kooperative Elternschaft, sondern Euer Kind kann unkompliziert den Sitzplatz wechseln. Auf dem jeweils freien Stuhl wird vielleicht der Teddybär vom Deinem Kind sitzen oder die neue Schultasche ihren Ehrenplatz haben.
  4. Legt schon vorher ein Budget für Geschenke fest. Der Gabentisch soll kein Geschenke-Wettlauf um materielle Werte sein. Auch Überraschungsausflüge zu Zirkus, Kletterwand oder Spaßbad können tolle Geschenke sein und werden im anderen Elternhaus nicht „verloren gehen“. Der anreisende Elternteil ist übrigens nicht verpflichtet, zusätzlich zum Kindesunterhalt Kosten zum Schulanfang mitzutragen. Wie wäre es aber, bereits zum Geburtstag den Schulranzen oder das Federmäppchen und Malzeug zu schenken?
  5. Euer Kind ist an diesem Tag die Hauptperson. Auch wenn Papa oder Mamas Anreise zum Kaffeetrinken 600km weit war, das Fest ist ein Tag mit allen, die zum Leben Eures Kindes gehören. Gesteht Eurem Kind zu, dass es diesen besonderen Festtag auch mit den anderen Gästen verbringen möchte. Vielleicht erwähnt Ihr vor den Gästen in einer kurzen, feierlichen Tischrede, dass es etwas Besonderes ist, nun wieder zusammen feiern zu können. Würdigt, dass Ihr beide als Eltern an der Seite Eures Kindes seid.

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