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Mann allein am Strand - Umgang mit Kontaktabbruch

Wenn das Kind nach der Trennung keinen Kontakt mehr haben will, dann ist das eine äußerst schmerzhafte Erfahrung. Aufgrund unseres menschlichen Bedürfnisses nach Bindung empfinden wir einen Kontaktabbruch als existentiell bedrohlich. Verlusterfahrungen vergangener Zeiten melden sich zurück. Wir fühlen uns sprachlos, ohnmächtig, der Situation ausgeliefert. Bricht aber der Kontakt zwischen Kindern und Eltern ab, dann ist das nicht nur eine schmerzhafte Verlusterfahrung, sondern immer auch Ausdruck höchster Not aller Beteiligten. Wir geben Hilfestellungen, wie man konstruktiv mit einem solchen Kontaktabbruch umgeht, damit aus einer zeitweisen Umgangsunterbrechung kein dauerhafter Beziehungsabbruch zum Kind wird.

Gründe für einen Kontaktabbruch

Es gibt viele Gründe, warum Kinder den anderen Elternteil zeitweise nicht sehen wollen. Vielleicht möchte das Kind sich vor weiteren Verlusterfahrungen schützen. Ganz nach dem Motto: „Papa ist ausgezogen. Bevor auch noch Mama weggeht und ich alleine bin, halte ich besser zu Mama.“ Es mag sein, dass das Kind nicht länger Spielball der Erwachsenenentscheidungen sein möchte und seine Selbstwirksamkeit erprobt.

Auch ist es möglich, dass Dein Kind noch nicht damit zurechtkommt, dass der andere Elternteil sich in einer neuen Partnerschaft befindet oder ein Baby in der Folgefamilie bekommt. Vielleicht will Dein Kind unbewusst die Stabilität Deiner Beziehung zu ihm testen, um sich wieder sicher zu fühlen: „Wie rotzig kann ich sein – und Papa kommt trotzdem wieder?“ Kinder brauchen die Gewissheit, dass Elternliebe bedingungslos ist.

Möglich ist auch, dass Dein Kind unmittelbar beeinflusst wurde. Immerhin ist der andere Elternteil an dem Tag, an dem Dein Kind mit Dir zusammen ist, nicht alleinerziehend, sondern allein. Kindern steht das Wasser bis zum Hals, wenn sie nach der Trennung der Eltern plötzlich für die Stabilität eines oder beider Elternteile sorgen sollen. Es sollte jedoch niemals die Aufgabe der Kinder, die Fragilität ihrer Eltern oder eines Elternteils zu stabilisieren. Ein Kontaktabbruch ist dann, wie ein Notsignal des Kindes.

Von der Versuchung, durch elterlichen Machtmissbrauch dem Alleinsein und Gefühlen von Schmerz und Trauer auszuweichen, erzählt der ARD-Spielfilm „Weil Du mir gehörst“.

Nur allzu oft wiederholen sich Beziehungsmuster der früheren Paarebene nach einer Trennung auf der Elternebene. Umgangsunterbindung und mangelnde Bindungstoleranz gelten jedoch als grundsätzlich kindeswohlgefährdend. Beide Eltern unterliegen der Wohlverhaltenspflicht und müssen sich an ihrer Bindungstoleranz messen lassen. Zum Wohl des Kindes müssen sie eine einseitige Abhängigkeitsbeziehung des Kindes zu dem Elternteil verhindern, der im Alltag beim Kind lebt und eine tragfähige Beziehung zum anderen Elternteil fördern.

Einen konstruktiven Umgang mit Kontaktabbruch finden

Was auch immer zum Vertrauensverlust und Kontaktabbruch zwischen Kindern und Eltern geführt hat. Jetzt geht es darum, einen konstruktiven Umgang mit der Situation zu finden. Denn Dein Kind grenzt sich in der Regel nicht von Dir als Person ab, sondern von einer Situation, die es überfordert. Es gibt sein Bestes. Aber seine Kräfte, mit den Spannungen und Unsicherheiten zwischen den nun getrennterziehenden Eltern umzugehen, sind begrenzt.

Sorge jetzt für Entlastung bei Deinem Kind. In dieser Situation bist Du der Erwachsene. Nicht Dein Kind. Deshalb bist es auch Du, der künftig die Verantwortung dafür trägt, für Entlastung zu sorgen. Es gibt keinen Grund sich zu schämen, wenn das Kind nichts mehr mit einem zu tun haben will. Es liegt nicht an Dir und Du musst Dich nicht rechtfertigen oder Deine Ehre retten. Aber Du solltest die Verantwortung übernehmen, wie es künftig weitergeht.

Kümmere Dich um Deine eigene Stabilität. Jeden Tag, an dem Du nicht für Dein Kind da sein kannst, kannst Du etwas für Dein Kind tun und Dich um für Deine eigene Stabilität sorgen. Im Flugzeug werden Eltern aufgefordert, zuerst sich selbst und dann erst das Kind mit einer Sauerstoffmaske zu versorgen. Nur so ist gesichert, dass Eltern im Anschluss für ihr Kind da sein können. So schwer es auch fällt. Selbstfürsorge hat jetzt Priorität. Unter Umständen ist es auch ratsam, therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Und wenn eine Umgangsunterbrechung tatsächlich die einzige Lösung scheint, nimm es nicht als Kontaktabbruch, sondern als Funkstille. Im Schiffsverkehr gibt es einen Notfallplan unter Funkern: Damit in der Vielzahl von Funksprüchen ein Notruf überhaupt noch gehört werden kann, wird der gesamte Funkverkehr regelmäßig gestoppt. Funkstille macht Sinn, wenn es der Rettung eines Ertrinkenden dient. Im familiären Kontext ist eine solche Funkstille kaum zu ertragen. Und trotzdem. Schenke dem SOS-Signal Deines Kindes unbedingt Gehör. Und wenn nur Raum für einen einzigen Satz bleibt, sprich ihn in aller Klarheit aus: „Egal was ist, ich bleibe an Deiner Seite.“

Versichere Deinem Kind, dass Deine Elternliebe bedingungslos ist. Nutze zum Beispiel unsere Textvorlage vom „Großen Ehrenwort“.

Denn auch wenn Du Dein Kind eine Weile nicht siehst. Du bleibst sein Papa oder seine Mama. Es wird einen langen Atem brauchen. Es werden Narben bleiben, die von Verletzungen und mühsamer Heilung erzählen. Dennoch, halte durch.

Praxistipps: Was Du schon heute tun kannst

  • Fordere nicht, dass Dein Kind sich zeigt. Zeige Du Dich! Bleibe sichtbar und in Rufnähe für Dein Kind. Lege Dir einen öffentliches Facebook-Profil oder einen Instagram-Account an. So bist Du für Dein Kind sichtbar, ohne, dass es gleich persönlichen Kontakt mit Dir aufnehmen muss. Achte dabei den Persönlichkeitsschutz Deines Kindes und veröffentliche keine Fotos von ihm.
  • Sende am Tag des ursprünglichen Umgangs eine Nachricht an Dein Kind z. B. per SMS. Es muss nicht eine lange Textnachricht oder ein Foto sein. Auch ein Emoji lässt Dein Kind wissen, dass es nicht in Vergessenheit gerät, wenn es Abstand von Dir nimmt.
  • Halte Kontakt zur Verwandtschaft Deines Kindes, ohne sie in den Elternkonflikt zu ziehen. Zum Beispiel mit einem Gruß zu den Feiertagen, am Geburtstag Deines Kindes oder wenn sich Deine Kontaktdaten geändert haben.
  • Mach den anderen Elternteil nicht schlecht oder erkläre ihn zum Schuldigen. Damit verstärkst Du nur die Verunsicherung für Dein Kind, wer ihm überhaupt noch sicher ist. Und wenn es noch so schwerfällt, sage Deinem Kind, dass Du darauf vertraust, dass es vom anderen Elternteil gut versorgt ist.
  • Steige nicht auf Vorwürfe vom anderen Elternteil ein, sorge für emotionalen Abstand und reduziere den Kontakt auf wenige schriftliche sachliche Nachrichten.
  • Fordere mit aller Entschlusskraft beim Familiengericht stellvertretend für Dein Kind seine Rechte auf Umgang ein. Selbst wenn schon sehr lange kein Kontakt mehr möglich war, hat Dein Kind ein Recht auf (begleiteten) Umgang.
  • Erinnere den anderen Elternteil notfalls über das Jugendamt an seine Pflicht, Dir unabhängig von Sorgerecht und Umgangsregelung auch weiterhin wesentliche Veränderungen und Entwicklungsschritte aus dem Leben Deines Kindes mitzuteilen.

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