Endlich Ferien! Und der erste gemeinsame Urlaub mit Kind seit der Trennung steht bevor. Es tut so gut, für Abstand vom Alltag zu sorgen, sich in einer völlig anderen Umgebung zu erleben und gemeinsam Neues zu entdecken. Für Getrennterziehende ist der erste gemeinsame Urlaub mit Kind meist lang ersehnt und hart errungen. Doch nicht nur der Familienalltag, sondern auch der Familienurlaub stehen in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Damit der Reisekoffer hinterher nicht sorgenschwerer ist als vorher, geben wir ein paar wertvolle Ratschläge mit in den Urlaub.
Urlaub mit Kind und Sorgerecht
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2007 sehen Umgangsregelungen vor, dass Trennungskinder nicht nur die Wochenenden, sondern auch einen Großteil ihrer Ferienzeiten beim anderen Elternteil erleben. Das schließt grundsätzlich auch Urlaubsreisen mit ein.
Wer über das alleinige Sorgerecht verfügt, muss Dauer und Ziel des Urlaubs nicht mit dem anderen Elternteil absprechen. Beim gemeinsamen Sorgerecht hingegen müssen Eltern bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, übereinstimmen. Das gilt jedoch nicht für Angelegenheiten des täglichen Lebens. Die zentrale Rechtsvorschrift bildet § 1687 BGB. Ob eine Urlaubsreise eine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des Gesetzes darstellt, kann nicht generell beantwortet werden, sondern unterliegt im Konfliktfall einer Einzelfallprüfung durch ein Gericht. Das Ziel der Reise, das Alter und die Gesundheit des Kindes, die Urlaubsaktivität sowie die familiären Urlaubsgewohnheiten spielen bei der Entscheidung eine wichtige Rolle. Das wichtigste Kriterium für die Bewertung stellt das Kindeswohl dar. Dieses darf bei der Urlaubsreise keinen besonderen Gefahren ausgesetzt sein.
Findet ein Elternteil das Urlaubsvorhaben zu gefährlich und sieht das Kindeswohl gefährdet, kann er sich ans Familiengericht wenden und eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Reise zu verhindern.
Was bedeutet Sorgerecht? Ein kurzer Überblick.
Versicherung bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Gerade in Trennungsfamilien kann es vorkommen, dass eine geplante Reise auch mal abgesagt werden muss: Vielleicht ist jemand erkrankt, es gibt plötzlich nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten unter den Eltern oder das Kind wird zerrieben im Loyalitätskonflikt und will nun plötzlich nicht mit Mama oder Papa wegfahren. Für Getrennterziehende empfiehlt es sich daher zu prüfen, ob der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung sinnvoll ist. Dabei gilt es den finanziellen Verlust zu beziffern, der bei Nichtantreten der Reise oder bei Abbruch der Reise entsteht, und diesen den Kosten der Versicherung gegenüberzustellen.
Eine gute Portion Gelassenheit und Flexibilität gehören mit ins Gepäck
Nach einer Trennung möchten viele Eltern ihrem Kind einen perfekten Urlaub bieten und endlich alles nachholen, was im Familienalltag zwischen zwei Elternhäusern an gemeinsamer Zeit zu kurz kommt. Alles soll perfekt sein. Doch selbst bei noch so guter Vorbereitung und Planung: Ein Urlaub mit Kind ist und bleibt eine Abenteuerreise. Schon das zu Hause vergessene Lieblingskuscheltier kann dafür sorgen, dass der gemeinsame Urlaub erstmal mit Tränen beginnt. Hier sind Organisationstalent und Mut zum Improvisieren gefragt. Am Ziel angekommen, öffne deshalb nicht nur Deinen Koffer, sondern auch Dein Herz. Mach Dich bereit, im Urlaub einmal mehr über Deinen Schatten zu springen, bleib flexibel und sei bereit auch ungewohnte Entscheidungen zu fällen.
Eigene Erwartungen auch mal zurückschrauben
Ihr wolltet eigentlich nach dem Frühstück los zum Baden gehen, aber Dein Kind versinkt seit Stunden in der Welt einer Spiele-App oder chattet mit Freunden. Muss das sein? Ja. Urlaubsreisen sind eine Ausnahmesituation. Der gewohnte Alltag fällt weg. Das ist wunderbar, aber auch anstrengend. Manchmal ist Kindern dann alles zu viel und sie ziehen sich zurück.
Auch holen Kinder mit Trennungserfahrungen mitten in der Idylle eines Zeltplatzes schon mal ihre Gefühle über den zuvor erlebten Verlust der vertrauten Umgebung wieder ein. Es entlastet Dein Kind, wenn es sich dann für eine begrenzte Zeit einfach zurückziehen kann in dessen schützende Burg der Gewohnheiten. Der Badesee um die Ecke kann noch so schön sein, die Sendung mit der Maus bleibt die erste Wahl, gerade weil sie schon hundertmal angeschaut und längst vertraut irgendwie an zuhause erinnert.
Für Teenager kann es schlichtweg eine Zumutung sein, wenn sie von morgens bis abends ein gutgemeintes Ferienprogramm von Mama oder Papa mitmachen müssen, ohne mit ihren Freunden oder anderen Gleichaltrigen zusammen zu sein. Gönnt Euch deshalb auch Pausen voneinander. Nur weil Ihr zusammen wegfahrt, müsst Ihr nicht auch rund um die Uhr alles gemeinsam machen. Besprecht am besten schon vor dem Urlaub, welche Gewohnheiten auch an den Urlaubstagen beibehalten werden können. Manchmal genügt schon die wiederkehrende Exklusivzeit eines kleinen Spaziergangs am Ende des Tages. Nur mit Dir, ohne Erwartung und mit aller Zeit der Welt.
Denn für einen wirklich gelungenen Urlaub zählt am Ende nur eines: Überraschende Erfahrungen von Verbundensein. Mit sich selbst und miteinander.
Tipp: Ort der Erinnerung schaffen
Auch traumhafte Urlaubstage enden irgendwann. Im Anschluss fehlt es Trennungskindern oft an Gelegenheit, ihre Anekdoten aus dem Urlaub mit jemandem zu teilen. Selten ist dafür Platz im anderen Elternhaus und zu groß die eingespurte Loyalität der Kinder. Nicht geteilte Erinnerungen aber können Kinder einsam machen. Am besten erstellt ihr schon im Urlaub ein individuelles Online-Fotobuch. Beim nächsten Umgangstag kann das Fotobuch dann präsentiert und zusammen mit Oma oder einem Spielfreund begutachtet werden.