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Die zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 befristete Erhöhung des Entlastungsbeitrags wird mit dem Steuerhilfegesetz aufgehoben und ist nun dauerhaft ab 2022 gültig.

Alleinerziehende haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Entlastungsbeitrag wurde während der COVID-Pandemie deutlich erhöht.  Dieser Betrag kann von den Einkünften abgezogen werden, wenn zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Kinderfreibetrag gewährt oder Kindergeld bezogen wird (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG). Mehr Informationen zum Entlastungsbeitrag gibt es hier Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und nicht verheirateten Eltern? | Familienportal des Bundes

Umgangsabbruch belastet Alleinerziehende

Das Kind hat nach der Trennung seiner Eltern ein Recht auf materielle Sicherheit. Dazu gehört auch ein Taschengeld schon für Vierjährige. Und für den Rest sorgt das Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Absatz 1 BGB). Es genügt dabei natürlich nicht, dass das Umgangsrecht geregelt ist. Denn für das Kind zählt nur, ob der Umgang auch stattfindet.

Das aber scheint oft kaum möglich. Vater aus Stuttgart mit Kind in Flensburg? Mutter aus Bremen mit Kind in Wiesbaden? Wenn ein Elternteil nach der Trennung weit entfernt von seinem Kind lebt, ist der Abbruch der Eltern-Kind-Bindung oft naheliegend. Die Folgen trägt auch die oder der Alleinerziehende. Von stundenweisen kinderfreien Zeiten können Alleinerziehende nach einem Abbruch des Umgangs nur noch träumen. Sie sind ohne Aussicht auf eine Pause Tag und Nacht herausgefordert, das leibliche und auch das seelische Wohl des Kindes alleine zu sichern. Besonders erdrückend wird die Belastung für Alleinerziehende, wenn in Folge des Umgangsabbruchs dann auch noch der Kindesunterhalt aussteht.

Wenn wir schon im Zusammenhang mit Kindern von Geld und Vermögen reden… Steuerliche Entlastungen der Alleinerziehenden sind notwendig und dienen dem Kindeswohl. Aber ob Trennungskinder ihre Trennungserfahrung auch konstruktiv verarbeiten, hängt nicht vom Geld, sondern vom zuverlässigen Umgang mit dem entfernt lebenden Elternteil ab. Und wenn ein Kind nach der Trennung den Umgang mit seinem entfernt lebenden Vater oder Mutter verliert, tragen wir alle die Folgen. Auch als Steuerzahler. Wie können wir also „Kinder mit zwei Elternhäusern“ vor der fatalen Form der Armutsgefährdung, nämlich der „Verarmung an Bindungssicherheit“, schützen? Könnten wir doch die Kinder ganz einfach entlasten von der ständigen Sorge, ob Papa oder Mama denn wirklich in 28 Tagen wieder kommt! Wäre das nicht ein wirklich gewinnbringender „Kinderentlastungsbeitrag“?

Umgangsrecht entlastet

Alleinerziehende brauchen also mehr als Steuerentlastungen. Alleinerziehende brauchen entlastete Kinder. Das kann nicht das Finanzamt regeln. Denn erst verbesserte Bedingungen zur Umsetzung des Umgangs selbst über weite Entfernungen können Bindungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern verhindern.

Ansonsten setzt sich die Armutsgefährdung der Kinder in Alleinerziehenden-Familien trotz Enentlastungsbetrag fort. Nämlich als Gefährdung durch Bindungsarmut. Auch das ist eine Form von Armut. Bei aller Freude über eine steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden: Erst das Kindeswohl ist es, was eine Mutter und einen Vater tatsächlich entlastet. Dazu gehört mit Blick auf das Kind vor allem anderen der sichere Umgang zum entfernt lebenden Elternteil. Sicherer Umgang zahlt sich nicht in der Steuererklärung aus. Aber in einem ganzen Kinderleben.

 

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