Das Umgangsrecht
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Das Recht des Elternteils und des Kindes, miteinander Umgang zu haben und miteinander gemeinsame Zeit zu verbringen.
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Was bedeutet Umgangsrecht?
Umgangsrecht oder auch Besuchsrecht genannt, bezeichnet den Kontakt desjenigen Elternteils mit einem minderjährigen Kind, bei dem das Kind nicht lebt, d.h. nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wir unterstützen Dich bei der Wahrnehmung Deines Umgangs. Wir bieten Dir kostenfreie Übernachtungen bei ehrenamtlichen Gastgeber:innen, nach Möglichkeit Spielräume am Tag und begleiten Dich mit einem individuellen pädagogischen Elternberatung.
Gesetzeslage
Der Paragraph 1684 BGB benennt das Umgangsrecht zwar explizit – aber eine ausdrückliche Regelung, wann, wie oft und wie lange ein Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil sehen kann, gibt es nicht. Der Gesetzgeber sieht ohne gerichtliche Entscheidung die Verantwortung zur Einigung über die Umgangsregelung bei den Eltern.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann das Familiengericht eine Entscheidung fällen.
Hierbei werden auch die speziellen Rahmenbedingungen wie das Alter des Kindes, die Arbeitszeiten der Eltern, die Entfernung der Wohnorte der Eltern etc. berücksichtigt.
Ausschluss des Umgangsrechts
Das Umgangsrecht kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung ausgeschlossen werden. Dies ist nur dann begründet, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls besteht. Ein Gericht entscheidet dann oft, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person (sog. Umgangsbegleiter) stattfindet.
Ein völliger Ausschluss des Umgangsrechts erfolgt meistens nur auf der Grundlage eines kinderpsychologischen Gutachtens.